Die Sprachtherapie / Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung.
Nach ärztlicher Verordnung (Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologie, Kieferorthopäde, u.a.) ist die Therapie
in der Regel eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Eine Ausnahme stellt einzig die Behandlung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche dar.
Diese wird von den Krankenversicherungen nicht übernommen.

Um einen Termin für den Behandlungsbeginn zu vereinbaren, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.